Der Sport kehrt in unsere Halle zurück

Seit etwas über einer Woche ist nun endlich auch wieder der Sport in den Hallen möglich. Zu beachten gilt, dass die „3G“ auch im Sport ab 6 Jahren gelten. so muss ein negativer Test, ein Impf- oder Genesenennachweis zu jedem Training vorgezeigt werden.

Hinweis: Die Schulen sollten den Nachweis von negativen Schnelltests den Schülerinnen und Schülern  – zumindest auf Wunsch – ausstellen. Von den Schulen bestätigte Tests sind dann 60 Stunden gültig. Eine Änderung gilt bei allen Angeboten im Freien: Hier entfällt die Testpflicht.

Auch weiterhin gilt: Die Übungsleiter werden Sie darüber informieren, ob und wann das Training in der jeweiligen Gruppe wieder startet.